Java OOH 21 Operating Manual - page 57
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DE
Entsorgungshinweise
Die Verpackung ist wiederverwertbar. Fragen
Sie die zuständige Abteilung in Ihrer Gemeinde
nach weiteren Informationen zum Recycling.
UmweltschutzhatVorrang!
Das Gerät enthält wertvolle Materialien,
welche recycelt und wiederverwendet
werden können. Entsorgen Sie das Gerät
daher an einer öffentlichen Entsorgungsstelle
in Ihrer Nähe. Das Gerät ist gemäß der
Europäischen Richtlinie 2002/96/EG (WEEE)
für Elektro- und Elektronik-Altgeräte mit einer
Kennzeichnung versehen. Diese Richtlinie regelt
die Rückgabe und das Recycling von Altgeräten
innerhalb der EU.
Garantiebedingungen
JAVA Kapselsystem 3.5
Unsere dem neuesten Stand der Technik ent-
sprechenden Produkte, die höchsten techni-
schen Anforderungen genügen, unterliegen
strengen Qualitätskontrollen. Sollte das Gerät
wider Erwarten nicht einwandfrei funktio-
nieren, wird The JAVA Coffee Company mit
Geschäftssitz in 3110 Rotselaar, Wingepark
20, Belgien, die Behebung von Mängeln, die
auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen,
kostenlos vornehmen. Diesbezüglich gelten fol-
gende Garantiebedingungen:
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein
Jahr ab dem Tag des Kaufes.
Wenn Sie einen Anspruch aus dieser Ga-
rantie geltend machen möchten, richten Sie
Ihre Anfrage bitte an folgende Adresse:
info@tjcc.be.
Die Schadensanzeige dieser Garantie muss
innerhalb von sieben (7) Tagen, nachdem Sie
den Mangel festgestellt haben oder hätten fest-
stellen müssen, erfolgen und in jedem Fall vor
Ablauf der Garantiezeit. Die Schadensanzeige
dieser Garantie muss eine möglichst genaue
Beschreibung des Mangels enthalten. Die Rech-
nung muss mit der Schadensanzeige dieser Ga-
rantie vorgelegt werden.
NachEingangIhrerBeanstandungbeiTheJAVA
Coffee Company wird Ihnen innerhalb einer
angemessenen Frist mitgeteilt, wie im Weite-
ren mit einer Reparatur zu verfahren ist.
TheJAVACoffeeCompanykannnacheigenem
Ermessen die Art der Mängelbehebung wählen,
die entweder durch die Instandsetzung oder
den Ersatz des defekten Gerätes innerhalb einer
angemessenen Frist erfolgt. Sämtliche sonstigen
Abhilfen sind ausgeschlossen (insbesondere
Anschaffungen, Schadenersatz, Instandsetzung
durch Sie oder Dritte, Preisnachlass usw.).
Die Erbringung der obengenannten Garantie-
leistungen durch The JAVA Coffee Company
bewirkt weder eine Verlängerung noch einen
Neubeginn der Garantiezeit. Für ersetzte oder
reparierte Geräteteile gilt die Gewährleistungs-
frist bis Ablauf der ursprünglichen Gewährleis-
tungsfrist.
VonderGarantieausgeschlossensindMängel,
welche (uneingeschränkt) auf unsachgemä-
ße Installation durch den Nutzer, Mangel an
Sorgfalt, Unfall, Fahrlässigkeit, missbräuchliche
Verwendung,NichtbeachtungderBedienungs-
anleitung, Kalkeinlagerungen, unsachgemäße
oder ungeeignete Wartung, normale Abnut-
zung,VerwendungmitStrom-oderSpannungs-
werten, die nicht den Produktvorgaben auf der
Verpackung entsprechen, Veränderungen am
Produkt, Brand, Blitzschlag, Überschwemmung
oder sonstige externe Einflüsse zurückzuführen
sind. Diese Garantie kann nicht geltend ge-
macht werden, wenn das Gerät ohne vorherige
schriftliche Einwilligung von The JAVA Coffee
Company geöffnet oder repariert wurde. Da-
rüber hinaus gilt diese Garantie nicht für zer-
brechliche Bestandteile wie Glas-, Plastik- oder
Glühbirnen oder leichte Mängel, die den Wert
oder die Brauchbarkeit des Gerätes nicht be-
einträchtigen.
WirdTheJAVACoffeeCompanyeinGerätzu-
rückgesendet, das einen nicht durch die Garan-
tie abgedeckten Mangel oder keinerlei Mängel
aufweist,behältsichTheJAVACoffeeCompa-
ny das Recht vor, eine Gebühr zur Deckung der
für das Gerät angefallenen Überprüfungs- oder
Transportkosten zu erheben.
DieseGarantiegiltausschließlichindemLand,
in dem der Kauf getätigt wurde, und zwar in
Belgien oder Luxemburg.
Die gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben
von der Garantie unberührt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer
Website www.tjcc.be.
The JAVA Coffee Company
Wingepark 20
3110 Rotselaar
Belgien
903_TJCC_040_en_de_K•fee_250612.indd 57
06/07/12 11:58