Rapido F 310 Installation Manual - page 37
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11 Pflege und Wartung
Gemäß DIN 4755 und DIN 4756 soll jede Öl/Gasfeuer-
ungsanlage aus Gründen der Betriebsbereitschaft,
Funktionssicherheit und Wirtschaftlichkeit mindestens
einmal im Jahr durch einen Beauftragten der Ersteller-
firma oder einen anderen Fachkundigen überprüft wer-
den. Dabei sind auch die Verbrennungswerte zu prüfen
und ggf. nachzustellen. Es wird empfohlen, einen War-
tungsvertrag abzuschließen. Der Heizraum soll sauber,
trocken und belüftet sein. Der Brennstoffbeschaffenheit
entsprechend ist der Kessel in bestimmten Zeitabstän-
den zu reinigen, mindestens aber vor jeder Heizperiode.
11.1 Reinigung der Rauchgaszüge
Hauptschalter ausschalten.
Frontverkleidung entfernen.
Knebelmuttern an Brennertür lösen und Brennertür
aufschwenken, Strahlungswandler herausziehen.
Brennraum und Rauchgaszüge mit einer Reinigungs-
bürste säubern.
Verbrennungsrückstände aus dem Kessel entfernen.
Dazu auch Reinigungsöffnung im
Rauchgassammelkasten benutzen.
Strahlungswandler einsetzen.
Brennertür schließen und Knebelmuttern festziehen.
Frontverkleidung anbringen.
Hauptschalter einschalten und Verbrennungswerte
prüfen.
11.2 Wasseraufbereitung in Heizungsanlagen
Anforderung an die Wasserbeschaffenheit nach VDI-
2035.
Beim Nachfüllen der Heizungsanlage mit Wasser ist
VDI 2035 Blatt 1, Seite 13, in der die maximale Menge
Ergänzungswasser festgelegt ist, zu beachten.
A Wärmeerzeuger mit Anlagenleistung bis 100 kW.
Als Füllwasser kann Wasser mit einer Carbonhärte bis 3
mol/m³ (16,8° dH) verwendet werden. Bei härterem
Wasser muß zur Vermeidung von Steinbildung eine
Härtekomplexierung oder Enthärtung vorgenommen wer-
den (siehe VDI 2035; Abschnitt 8.1.1. und 8.1.2.).
Heizungswasser (Umlaufwasser): Bei offenen Heizungs-
anlagen mit zwei Sicherheitsleitungen, bei denen das
Heizungswasser durch das Ausdehnungsgefäß zirku-
liert, muß eine Zugabe sauerstoffabbindender Chemika-
lien (VDI 2035, Abschnitt 8.2.2.) erfolgen, wobei ein aus-
reichender Überschuß im Rücklauf durch regelmäßige
Kontrollen gewährleistet werden muß. Bei allen Anlagen
dieser Gruppe sind Maßnahmen zur Überwachung der
Zusammensetzung des Heizungswassers nicht erforder-
lich.
B Wärmeerzeuger mit Anlagenleistungen von 100 bis
1000 kW.
Als Füllwasser kann Wasser mit einer Carbonhärte bis
2,0 mol/m3 (11,2° dH) verwendet werden. Bei härterem
Wasser gilt das unter A für Füllwasser Gesagte. Vor al-
lem bei größeren Anlagen wird eine Inhibierung (VDI
2035; Abschnitt 8.2.1.) empfohlen.