Webasto GBW 300 Installation instructions manual - page 5
Sonstige Vorschriften
GBW 300
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Sonstige Vorschriften
Bei der Überprüfung des Kühlwasserstandes ist nach den Angaben des
Fahrzeugherstellers zu verfahren. Das Wasser im Heizkreislauf muss
mindestens 20 % Marken-Gefrierschutzmittel enthalten. Bei Verwen-
dung von reinem Wasser kann es wegen seines niedrigeren Siedepunk-
tes im Überhitzungsfall zu einem teilweisen Kühlwasserverlust kom-
men, der nachgefüllt werden muss.
Zusätze im Heizkreislauf dürfen Metalle, Kunststoffe und Gummi nicht
angreifen sowie keine Ablagerungen bilden.
Der Öffnungsdruck im Fahrzeug-Kühlsystem - in der Regel auf dem
Kühlverschlussdeckel angegeben - muss zwischen 0,4 und 2,0 bar Be-
triebsüberdruck liegen.
Im Bereich des Steuergeräts darf eine Temperatur von 85 °C (Lagertem-
peratur) nicht überschritten werden (z.B. bei Lackierarbeiten am Fahr-
zeug).
Bei Temperaturüberschreitungen können bleibende Schäden an der
Elektronik auftreten.
Für Heizgeräte in Fahrzeugen, die nicht der StVZO unterliegen, ist - so-
weit anzuwendende Vorschriften bestehen - eine Abnahme durch die je-
weilige Prüfstelle erforderlich.
Die Nichtbeachtung der Einbauanweisung und der darin enthalte-
nen Hinweise führen zum Haftungsausschluss seitens Webasto.
Gleiches gilt auch für nicht fachmännisch oder nicht unter Verwen-
dung von Originalersatzteilen durchgeführte Reparaturen. Dieses
hat das Erlöschen der Allgemeinen Bauartgenehmigung des Heiz-
gerätes und damit der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeu-
ges zur Folge.
Da das Verbrennungsgeräusch des Heizgerätes kaum wahrnehmbar
ist, ist besondere Sorgfalt bei Arbeiten im Bereich des Gerätes erforder-
lich. In jedem Fall soll die Heizung hierbei gegen unbeabsichtigtes Ein-
schalten gesichert sein.